
Was ist die Alkohol-Wegfahrsperre?
Vorteile
Mobilitätserhalt
Anreiz zu rascher Verhaltensänderung
Vermeidung von Rückfällen
Vermeidung von alkoholisierten Schwarzfahrten
Wir unterstützen Sie gerne!
Als zur Durchführung von Nachschulungen und Verkehrspsychologischen Untersuchungen ermächtigte Stelle (laut § 6 FSG-NV und § 19 FSG-GV) unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zurück zum Führerschein.
Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) ermöglicht Ihnen die Teilnahme an den begleitenden Maßnahmen zum Führerscheinentzug innerhalb der gesetzlichen Frist. Dies ist eine Voraussetzung für die Antragsstellung zum Alternativen Bewährungssystem bei der Behörde.
KONTAKT
Telefon: +43-(0)5 77 0 77-7
E-Mail: fuehrerscheinweg@kfv.at
Nähere Details zu den Produkten des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
finden Sie unter
Wie kann ich an der Alkohol-Wegfahrsperre teilnehmen?
Im Wesentlichen sind folgende Schritte zu beachten:
Nach Erhalt des
Bescheids:
- Information über die zu absolvierenden Maßnahmen (Nachschulung, Verkehrspsychologische Untersuchung etc.)
- Anmeldung zum Kurs unter www.führerscheinweg.at
- Erfolgreiche Absolvierung der Nachschulung oder der Verkehrspsychologischen Untersuchung innerhalb der ersten Hälfte der verordneten Entzugsdauer, soweit erforderlich
- Entscheidung für das Programm der Alkohol-Wegfahrsperre
Vor dem Start
des Programms:
- Antrag des Teilnehmers bei der Behörde
- Teilnehmer erhält Informationen und Gerät von ABS-Institution und informiert diese über den (die) verwendeten Pkw
- Einbau des Geräts in der Fachwerkstätte
- 1. Mentoringgespräch und Freischaltung des Geräts
- Ausstellung des Führerscheins (Code 69 – beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre)
Während des
Programms:
- Lenken nur von Pkw und Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger (Klassen B und BE)
- Mentoringgespräche alle zwei Monate
- Alle Versuche, das Fahrzeug alkoholisiert in Betrieb zu nehmen, werden registriert; ebenso alle Malversationen rund um das Gerät
Am Ende des
Programms:
- Abschließendes Mentoringgespräch
- Ausbau des Gerätes (eine freiwillige Weiternutzung ist selbstverständlich möglich)
- Ausstellung eines neuen Führerscheins (ohne Code 69)
beauftragte ABS-Institution definiert.
Dauer des Programms
Die Dauer des Bewährungssystems richtet sich nach der Schwere des Delikts und beträgt das Doppelte der Restentzugsdauer, d.h. der nach Verstreichen der Mindestentzugsdauer noch verbleibenden Entzugszeit. Zumindest sechs Monate sind aber in jedem Fall zu absolvieren.
Delikt | Geldstrafe | verpflichtende Maßnahme(n)* |
Variante Führerscheinentzug | Variante Alternatives Bewährungssystem |
---|---|---|---|---|
0,8 – 1,19 ‰ | € 800
bis
€ 3.700 |
Verkehrscoaching | sofern Entzug ≥ 4 Monate: mind. 2 Monate Führerscheinentzug + mind. 6 Monate Alternatives Bewährungssystem | |
1,2 – 1,59 ‰ | € 1.200 bis € 4.400 | Nachschulung | mind. 4 Monate | mind. 2 Monate Führerscheinentzug + mind. 6 Monate Alternatives Bewährungssystem |
ab 1,6 ‰ oder Verweigerung der Untersuchung | € 1.600 bis € 5.900 | Nachschulung, Verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliche Untersuchung | mind. 6 Monate | mind. 3 Monate Führerscheinentzug + mind. 6 Monate Alternatives Bewährungssystem |
*die Behörde kann bei Bedarf weitere Maßnahmen anordnen
Alkolock-Rechner
Dieser Rechner gibt Auskunft über die tatsächliche Führerscheinentzugsdauer, die Fahrtzeit mit dem Alkolock und
die Gesamtdauer.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen berechneten Idealwert handelt und Abweichungen aufgrund von behördlichen Anordnungen möglich sind.
Bitte geben Sie hier die Führerscheinentzugsdauer laut Bescheid ein:
Tatsächliche
Führerscheinentzugsdauer
0 Monate
Fahrtzeit mit
Alkolock
0 Monate
Gesamtdauer
0 Monate
Was spricht für das Alkolock?

1. Risiko: Alkohol
Die Beeinträchtigung von Alkohol am Steuer wird von Fahrzeuglenkern häufig unterschätzt.
Fakt ist jedoch, dass Alkohol bereits in geringen Mengen das Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen verändert. Mit jedem Schluck Alkohol steigt das Risiko zu verunfallen um ein Vielfaches. So ist die Unfallgefahr bei 0,5 Promille bereits doppelt so hoch als im nüchternen Zustand.
Bei 1,2 Promille ist das Risiko bereits zwölfmal so hoch und bei 1,6 Promille steigert sich das Unfallrisiko sogar um das 25-fache.

2. Risiko: Schwarzfahrer
Schwarzfahrten trotz entzogener Lenkberechtigung stellen ein Problem für die Verkehrssicherheit in Österreich dar.
Laut einer Studie des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) sind von 26.000 Lenkern, denen aufgrund eines Alkoholdelikts der Führerschein entzogen wurde, 7.000 trotzdem weiterhin mit dem Auto unterwegs. 4.000 Lenker setzen sich dabei erneut alkoholisiert ans Steuer.
Insgesamt sind dies täglich 240 Schwarzfahrten mit alkoholisierten Lenkern in Österreich!

3. Risiko: Unfälle
Mit der Alkohol-Wegfahrsperre wurde eine Alternative zur Entziehung der Lenkberechtigung geschaffen.
Sie soll verhindern, dass sich Fahrer alkoholisiert ans Steuer setzen. Dies soll sich einerseits positiv auf die Unfallbilanz auswirken, andererseits können durch das Alternative Bewährungssystem auch soziale und gesellschaftliche Folgen für den Betroffenen verhindert werden.
Hierzu zählen z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes, soziale Isolation etc.